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Datenschutz Grundverordnung (DSVGO) - Informationspflichten
Kurzlink: 00101020 |
Die Art.12 - 21 der DSGVO definieren die Rechte der betroffenen Personen und die Informationspflichten der verantwortlichen Stelle für die Datenverarbeitung
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Informationsverpflichtungen für Unternehmen (EU-DSGVO) |
Der Verantwortliche hat der betroffenen Person gegenüber umfangreiche Pflichten.
Rechte der betroffenen Person: - Recht auf Transparenz
Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Auskunftsrecht über seine personenbezogenen Daten ein.
Siehe dazu auch: Art.12 - EU-DSGVO - Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Informationspflichten nach der DSGVO trennen sich in eine Auflistung von Informationen, welche zu erteilen sind, wenn die Daten bei Betroffenen direkt erhoben wurden
Siehe dazu auch: Art.13 - EU-DSGVO - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
und für den Fall, dass die Daten nicht bei Betroffenen selbst erhoben wurden.
Siehe dazu auch: Art.14 - EU-DSGVO - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden - Recht auf Berichtigung
Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung, allenfalls Ergänzung über alle zu ihrer Person verarbeiteten Daten ein.
Siehe dazu auch: Art.15 - EU-DSGVO - Auskunftsrecht der betroffenen Person - Recht auf Auskunft
Nach der DSGVO sind der betroffenen Person durch den Verantwortlichen gewisse Informationen über die Datenanwendungen zur Verfügung zu stellen.
Siehe dazu auch: Art.16 - EU-DSGVO - Recht auf Berichtigung - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Des Weiteren steht jedem Betroffenen ein Löschungsrecht zu.
Siehe dazu auch: Art.17 - EU-DSGVO - Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) - Recht auf Einschränkung
Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ein.
Siehe dazu auch: Art.18 - EU-DSGVO - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Mitteilungspflicht auf Auskunft über Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch personenbezogener Daten.
Siehe dazu auch: Art.19 - EU-DSGVO - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung - Recht auf Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht der betroffenen Personen, "ihre" Daten zu erhalten sowie für ihre eigenen Zwecke und für verschiedene Dienste wiederzuverwenden.
Siehe dazu auch: Art.20 - EU-DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit - Recht auf Widerspruch
Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Widerspruchsrecht ein.
Siehe dazu auch: Art.21 - EU-DSGVO - Widerspruchsrecht Links zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie auch am unteren Ende jeder Webseite. |
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Letzte Änderung: 2018-07-23 15:16 |
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